Was versteht man unter Indexklauseln?

Die Indexklausel wird auch Wertsicherungsklausel genannt und stellt eine vertragliche Zusicherung dar, dass die im Vertrag vereinbarten Nominalgrößen an bestimmte Indexes gekoppelt werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass sich die Inflation nicht negativ auf den Vertrag bzw. die Vereinbarungen auswirkt. Im Versicherungsvertrag kann eine Indexklausel enthalten sein, wobei dies keine vorgeschriebene Pflicht ist. Wird die Indexklausel vereinbart, so bedeutet dies, dass grundsätzlich jährlich eine Indexanpassung erfolgt, wodurch sich die Prämie verändert. Um die Inflation auszugleichen, wird mit der Indexklausel zumeist eine geringe Erhöhung der Prämie erwirkt, um den Wert der Versicherung für den Versicherungsnehmer zu sichern.

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