Was versteht man unter einer unverzinslichen Schatzanweisung?

So genannte U-Schätze oder Bubills sind staatliche Diskontpapiere. Diese Geldmarktpapiere werden vom Bund emittiert und haben grundsätzlich eine Laufzeit von sechs Monaten. Unverzinsliche Schatzanweisungen vom Bund werden monatlich emittiert, wofür das Tenderverfahren angewandt wird. Bubills weisen eine Mindeststückelung von 0,01 Euro auf. Für die Zinsberechnung wird die Eurozinsmethode angewandt. Hierfür nimmt man als Jahr eine Pauschale von 360 Tagen an. Schatzanweisungen werden ohne Zinsscheine zum Nennwert ausgegeben, wobei ein Zinsabschlag abgezogen wird. Sie werden unter pari ausgegeben und zum Nennwert zurückbezahlt. Daher stellen unverzinsliche Schatzanweisungen Abzinsungspapiere dar, deren Zinsen sich aus dem Ausgabepreis und dem Rückzahlungspreis ergeben.

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