Was ist eine Beitragsstundung?

Eine Beitragsstundung wird vor allem bei Lebensversicherungen, aber auch bei privaten Rentenversicherungen, vereinbart. Hierbei stellt die Beitragsstundung eine andere Möglichkeit dar, als den Versicherungsvertrag zu kündigen. Wird eine Beitragsstundung vereinbart, so werden die Beitragszahlungen für eine zeitlich begrenzte Dauer aufgeschoben. Der Versicherungsnehmer muss aber, sobald diese Zeit abgelaufen ist, die ausgefallenen Beitragszahlungen sowie auch die vereinbarten Zinsen für die Stundung nachzahlen. Eine andere Möglichkeit für die Rückzahlung der gestundeten Beiträge ist die Verlängerung der Laufzeit. Manchmal werden die Beitragsrückstände auch durch die Verlegung des Laufzeitbeginns oder ein Policendarlehen ausgeglichen. Beitragsstundungen sind nur bei rückkauffähigen Verträgen möglich.

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