Wer ist der Anspruchsteller?

Bei den Versicherungen muss der Anspruchsteller nicht immer dieselbe Person sein. Ausschlaggebend dafür, wer der Anspruchsteller ist, ist die betreffende Versicherungssparte. Der Anspruchsteller kann entweder der Versicherungsnehmer selbst oder die versicherte Person sein. Als Anspruchsteller hat man das Recht bzw. die Pflicht, im Schadens- oder Leistungsfall den Anspruch gegenüber dem Dritten zu stellen, um die Leistung zu erhalten. Der Anspruchsteller ist, je nach Versicherungsart, nicht unbedingt die geschädigte Person. Es kann auch der Anspruchsteller die Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer oder dem Versicherer einen Anspruch stellen, um die Leistung zu erhalten und entsprechend dem Versicherungsvertrag entschädigt zu werden.

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