Wann ist ein Versicherungsnachweis erforderlich?

Die Motorfahrzeugkontrolle benötigt für die behördliche Anmeldung von Fahrzeugen einen Versicherungsnachweis von der Versicherung, welche eine Bestätigung der gesetzlich erforderlichen Haftpflichtdeckung darstellt. Ob in elektronischer Form oder in Papierform ist der Versicherungsnachweis für die meisten Motorfahrzeuge erforderlich. Ausgenommen sind lediglich Motorhandwagen, Motoreinachser und Motorfahrräder. Auch für Motorfahrrädern gleichgestellte Invalidenfahrzeuge ist der Versicherungsnachweis nicht vorgeschrieben. Motorhandwagen und Motoreinachser werden von zu Fuß gehenden Personen gezogen. Des Weiteren benötigt man für Personentransportanhänger und Anhänger keinen Versicherungsnachweis, mit welchen gefährliche Güter transportiert werden, die von nicht SDR konform versicherten Zugfahrzeugen gezogen werden. Für alle anderen Motorfahrzeuge ist der Versicherungsnachweis der Motorfahrzeugkontrolle vorzulegen.

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