Wann ist bei Versicherungsverträgen der Vertragsbeginn?

Der Vertragsbeginn bei Versicherungsverträgen wird auch Versicherungsbeginn genannt. Dabei können drei unterschiedliche Zeitpunkte vereinbart werden. Der formelle Versicherungsbeginn ist dann, wenn der Vertrag rechtlich bindend abgeschlossen wurde. Der materielle Vertragsbeginn liegt vor, wenn der Versicherungsschutz zu laufen beginnt. Vom technischen Vertragsbeginn spricht man, wenn im Versicherungsantrag ein bestimmter Zeitpunkt vereinbart wird, wann der Vertragsbeginn vorliegt. In der Regel muss der Versicherungsnehmer dann auch ab diesem Zeitpunkt die vereinbarten Prämien an den Versicherer zahlen. Hinsichtlich des Vertragsbeginnes kommt es somit darauf an, was Versicherungsnehmer und Versicherer dahingehend vereinbaren, also ob formeller, materieller oder technischer Vertragsbeginn.

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