Richtiges Verhalten bei Hagelschäden!

Nicht jede Versicherung beinhaltet eine Hagelversicherung. Ausschlaggebend dafür sind die individuellen Vereinbarungen beim Abschluss des Versicherungsvertrages. In der KFZ-Versicherung werden Hagelschäden mit der KFZ Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Bei Teilkaskoversicherung werden die Kosten für die Reparatur der Hagelschäden zum Teil zur Gänze übernommen, außer es wurde ein Selbstbehalt vereinbart. Der Selbstbehalt verringert zwar die Versicherungsprämien, ist aber im Schadensfall an die Versicherung zu bezahlen. Damit der Schaden geltend gemacht werden kann, muss die Schadensmeldung umgehend erfolgen. Dies ist erforderlich, um Ansprüche aufgrund des von der Versicherung erstellten Sammelgutachtens zu erhalten. Mit dem Sammelgutachten werden die Bearbeitungszeiten bei den Versicherungen verkürzt.

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