Was wird im Versicherungswesen als Leistungsfall bezeichnet?

Für die Versicherung ist der Leistungsfall mit dem Schadensfall zu vergleichen. Allerdings handelt es sich bei einem Schadensfall nur dann um einen Leistungsfall, wenn der Versicherer für die Deckung des Schadens aufkommt. Gesteht der Versicherer das Vorhandensein eines Leistungsfalls zu, wird die vereinbarte Schadenssumme ausbezahlt. Wurde im Versicherungsvertrag ein Selbstbehalt vereinbart, so übernimmt die Versicherung natürlich nur jenen Teil des Schadens, welcher wertmäßig über dem Selbstbehalt liegt. Daher kann es sein, dass im Leistungsfall nicht die ganze Schadenssumme ausbezahlt, sondern nur jener Betrag, der um den Selbstbehalt reduziert wurde. Manchmal kann die Versicherung auch leistungsfrei bleiben.

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