Wie definieren Versicherungen Diebstahl?

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Versicherungsverträgen gibt es eine eindeutige Definition von Diebstahl. Dabei handelt es sich um eine beabsichtigte Tat von Dritten, dem Versicherungsnehmer eigene Sachen wegzunehmen. Bei einem Diebstahl eignet sich der Dritte, also der Dieb, fremde Sachen rechtswidrig an. Gegen Diebstahl kann man sich versichern lassen, wobei dieser Schaden durch die gewöhnliche Hausratversicherung nicht abgedeckt wird. Um sich gegen Diebstahl zu versichern, muss somit eine separate Versicherung abgeschlossen werden. Diebstahl unterscheidet sich vom Einbruchdiebstahl dahingehend, dass für einen Diebstahl keine Hindernisse überwunden werden müssen, wie zum Beispiel in ein Haus einbrechen, um Gegenstände zu stehlen.

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