Was wird als Versicherungsfall bezeichnet?

Von einem Versicherungsfall spricht man, wenn ein Ereignis eintritt, welches dazu führt, dass der Versicherer den vertraglich vereinbarten Versicherungsschutz leisten muss. Somit stellt der Versicherungsfall den Beginn der Leistungspflicht des Versicherers dar. Um welches Ereignis es sich handelt, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Grundsätzlich werden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, aber auch in den besonderen Bedingungen und im Versicherungsvertragsgesetz die Ereignisse angeführt, welche zum Versicherungsfall führen. Dabei gilt es besonders auf die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, sowie auch dessen Anzeigepflicht, Auskunftspflicht und die Nachweispflicht zu beachten. Nur wenn der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen rechtzeitig und regelmäßig nachgekommen ist, ist die Versicherung verpflichtet, die Leistung zu erbringen.

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