Was versteht man unter einem technischen Totalschaden?

Die Bezeichnung Technischer Totalschaden ist im Versicherungswesen geläufig. Als Technischen Totalschaden bei einem Kraftfahrzeug bezeichnet man derart erhebliche Beschädigungen, dass es nicht mehr möglich ist, den ursprünglichen Zustand des Fahrzeuges wieder herzustellen. Aber auch, wenn der Aufwand, um den ursprünglichen Zustand herzustellen, sehr groß ist und sich nicht mehr lohnt, wird ein Schaden als Technischer Totalschaden bezeichnet. Der Technische Totalschaden kommt nur in der Kraftfahrversicherung vor, während der Totalschaden auch bei anderen Sachversicherungen auftritt. Neben dem Technischen Totalschaden gibt es in der KFZ-Versicherung auch einen Wirtschaftlichen Totalschaden. Bei einem Technischen Totalschaden ist eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen.

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