Was versteht man unter der Subsidiärdeckung?

Von der Subsidiärdeckung spricht man, wenn für ein und dasselbe Risiko mehrere Versicherungsverträge abgeschlossen werden. Die Subsidiärdeckung kommt dann zum Tragen, wenn die Versicherung einen Schaden nur dann übernimmt, wenn keine der anderen Versicherungen dafür aufkommt, obwohl der Versicherungsschutz für dieses Risiko bestimmt ist und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wird. Wird eine Subsidiärdeckung vereinbart und tritt ein Schadensfall ein, setzt die Subsidiärdeckung dann ein, wenn aus anderwärtigen Verträgen keine Leistung erbracht wird. Bei der Subsidiärdeckung wird somit anderen Versicherungsverträgen der Vorrang gegeben, um den eingetretenen und versicherten Schaden abzudecken bzw. die vereinbarte Leistung aus dem Vertrag zu erbringen.

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