Was ist eine Sacheinlage?

Bei der Gründung einer Gesellschaft wie einer GesmbH müssen die jeweiligen Gesellschafter Einlagen leisten. Üblicherweise erfolgen diese in Geldform, doch die Einlagen können auch in Sachform geleistet werden. Somit ist es möglich, dass die Anleger auch sachliche Werte in das Unternehmen mit einbringen. Diese Einlagen werden als Sacheinlagen bezeichnet.   Wesentlich ist selbstverständlich, dass die Sacheinlagen auch den entsprechenden, notwendigen Wert aufweisen. Nicht selten wird dies auch von einem Gutachter bewertet, wobei das Gutachten dem Gesellschaftsvertrag beigelegt wird. Nicht nur Sachanlagen, sondern auch bestimmte Rechte, die der Firma zur Verfügung gestellt werden, können als Sacheinlagen dienlich sein.

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