Rücktrittsrecht beim Haustürgeschäft

Auch heute noch gehen viele Vertreter von Haustür zu Haustür. Kaum hat man die Türe aufgemacht, wird man auch schon in ein Verkaufsgespräch verwickelt und hat am Ende vielleicht auch einen Kaufvertrag für ein Produkt unterschrieben, das man eigentlich gar nicht wollte. Beim Haustürgeschäft wird der Konsument jedoch durch den Gesetzgeber geschützt. Denn bei Geschäften, die nicht in den Räumlichkeiten des Anbieters abgeschlossen wurden sondern im öffentlichen Raum oder insbesondere auch beim Kunden zuhause, hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss zu kündigen. Ganz egal, was die Vertragsbedingungen hierzu vorgeben. Natürlich gilt dies auch für Abonnements.

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