Arbeitnehmerveranlagung

Durch die Arbeitnehmerveranlagung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Geld vom Finanzamt zurück zu erhalten. Denn der Arbeitgeber zahlt während des Jahres zahlreiche Abgaben und Steuer für die Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitnehmeranteils ein. Unter verschiedenen Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer am Ende des Jahres eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einreichen und somit Geld zurück bekommen. Die Arbeitnehmerveranlagung ist auch unter dem Begriff Lohnsteuerausgleich geläufig. Der Arbeitnehmer erhält Geld zurück, wenn zu viel Lohnsteuer eingezahlt hat oder er während des Jahres aber auch verschiedene Investitionen getätigt hat, die sich Lohnsteuer mindernd auswirken. Unter diesen Umständen kann er mitunter sogar mehrere Hundert Euro vom Finanzamt zurück erhalten. Damit die Arbeitnehmerveranlagung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, stellt das Finanzamt entsprechende Formulare zum Lohnsteuerausgleich zur Verfügung. Diese Formulare muss der Arbeitnehmer richtig ausfüllen, sodass er die Auszahlung des überschüssig eingezahlten Betrages beantragen kann. Die Arbeitnehmerveranlagung kann auch bis zu fünf Jahre rückwirkend noch durchgeführt werden. Mittlerweile gibt es auch schon die Möglichkeit, die entsprechenden Formulare auch online abzufüllen und auf diese Weise an das Finanzamt zu übermitteln. Faktoren, die sich Lohnsteuer mindernd auswirken, sind beispielsweise ein geringer Verdienst, der Kauf einer neuen Wohnung oder eines Hauses, oder ein Arbeitsverhältnis, das man nicht über das ganze Jahr ausgeübt hat. Auch die Anschaffung von Computern und andere Investitionen im privaten Haushalt können abgesetzt werden.

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