Was ist eine Gebührenvereinbarung?

Eine Gebührenvereinbarung wird auch als Honorarvereinbarung bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen Rechtsanwälten und Mandanten gestellt wird. Mit der Gebührenvereinbarung wird das Honorar festgelegt, welches der Mandant dem Rechtsanwalt zahlen muss, wenn es von den gesetzlichen Gebühren des RVG abweicht. Gebührenvereinbarungen können aber mit allen freiberuflich tätigen Personen getroffen werden. Sie müssen stets in schriftlicher Form durchgeführt werden und dürfen nicht durch Vollmachten von Anwälten abgewickelt werden. Für Rechtsanwälte und auch Notare gibt es spezielle Regelungen hinsichtlich der Gebührenvereinbarung. Kommt es zu gerichtlichen Verfahren, so muss darauf geachtet werden, dass die gesetzlichen Gebühren durch die Gebührenverordnung nicht unterschritten werden.

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