In welchen Bereichen werden Fahrtkosten berücksichtigt?

Die Fahrtkosten werden zu den Krankentransportkosten gezählt und stellen somit eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsträger dar. Als Fahrtkosten bezeichnet man jene Kosten, die ein Patient aufwenden muss, um zu den Leistungserbringern zu gelangen. Dies können Ärzte, Krankenhäuser, Heilpraktiker usw. sein. Fahrtkosten entstehen durch die Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso wie durch die Nutzung von privaten Fahrzeugen. Im Rahmen von Arbeits- und Dienstverhältnissen werden Fahrtkosten als Aufwendungen des Arbeitnehmers bezeichnet, welche durch die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz entstehen. Diese lassen sich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten bzw. neuerdings als Entfernungspauschale abgelten.

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