Wann spricht man vom Wegfall des versicherten Interesses?

Der Wegfall des versicherten Interesses liegt dann vor, wenn die versicherte Sache vollständig und dauernd wegfällt oder veräußert wird. Der dauernde Wegfall kann zum Beispiel durch einen Totalschaden hervorgerufen werden. Im Grunde genommen spricht man vom Wegfall des versicherten Interesses, wenn die Versicherung nicht mehr benötigt wird, da aufgrund unterschiedlicher Ursachen der Versicherungsgegenstand nicht mehr versichert werden muss oder kann. Fällt das versicherte Interesse bei Sachversicherungen weg, so hat man die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen, indem man sich auf den Risikowegfall bezieht. Hier unterscheidet man zwischen dem anfänglichen Interessemangel und dem nachträglichen Interessewegfall.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzen allgemein

Wie ist deine Meinung dazu?