Was bezeichnet man im Versicherungswesen als Versichertes Interesse?

Der Begriff „Versichertes Interesse“ ist ein versicherungsrechtlicher Fachausdruck, der in der Schadensversicherung angewandt wird. Diese Bezeichnung ist dem Versicherungswert, dem versicherten Schaden oder dem versicherten Risiko gleichzusetzen. Mit der Bezeichnung „Versichertes Interesse“ geht man davon aus, dass die Wertbeziehung des Versicherungsnehmers versichert wird, und nicht wie allen anderen Versicherungen die Sache selbst. Versicherungen bieten für alle erdenklichen Gegenstände Versicherungsschutz an, die in Geld geschätzt werden können. Dabei kann es sich um die Interessen des Versicherungsnehmers oder eines mitversicherten Dritten handeln. Dadurch unterscheidet man zwischen Eigentumsinteresse, Eigentümerinteresse und fremdem Interesse. Ausschlaggebend ist jeweils der Interessenträger.

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