Was versteht man unter einem Sachverständigenverfahren?

Im Rahmen der Sachversicherung besteht für jeden Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu beauftragen, um Ursache oder Höhe des Schadens zu ermitteln. Der Sachverständige wird vor allem dann hinzugezogen, wenn es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern gibt. Dieser Ablauf, um Höhe und Schadensursache herauszufinden, wird als Sachverständigenverfahren bezeichnet. Die Ermittlungen des Sachverständigen gelten als verbindlich. Eine Ausnahme tritt dann ein, wenn das Ergebnis offensichtlich nicht der wirklichen Sachlage entspricht oder erheblich davon abweicht. Das Sachverständigenverfahren in der Sachversicherung ist der Ärztekommission in der Unfallversicherung gleichzustellen, welches ebenso ein Verfahren darstellt, das der Schadensursachen- und –höhenermittlung dient.

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