Worauf bei der Kinder- und Studienbeihilfe zu achten ist

Wird das Studium durch die Kinder- und/oder Studienbeihilfe finanziert, gilt es, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Das Einkommen der Eltern darf nicht zu hoch sein, um in den Genuss der Studienbeihilfe zu kommen. Bei der Kinder- wie auch bei der Studienbeihilfe muss das Studium innerhalb der Mindeststudiendauer absolviert werden, da ansonsten keine staatliche Unterstützung gewährt wird. Hierbei wird lediglich ein so genanntes Toleranzsemester gewährt. Wird ein Nebenjob ausgeübt, so darf dessen Verdienst bestimmte Grenzen nicht überschreiten, da dann auch Kürzungen oder der Wegfall der Studienbeihilfe die Folge sein können.

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