Wie läuft ein Konkursverfahren an?

Ein Konkursverfahren, egal ob gewerblich oder privat, kann vom Schuldner oder aber auch von einem der Gläubiger in Gang gebracht werden. Meist geht die Initiierung des Konkurses von den Gläubigern aus, die bereits zu lange auf die Begleichung ihrer Rechnungen warten und keine andere Möglichkeit mehr sehen, als den Konkurs zu eröffnen. Auch der Schuldner kann einen Konkurs anmelden. Jedoch sollte dieser Schritt gut überlegt werden. Einerseits fallen nämlich Gerichts- und Anwaltskosten an, andererseits ist der Ausgang ungewiss. Um ein Konkursverfahren in Gang zu bringen, muss der Konkurs von Gläubiger oder Schuldner am zuständigen Gericht angemeldet werden. Das Gericht prüft den Konkursantrag und eröffnet anschließend den Konkurs über den Schuldner. Sie auch  Konkursgericht Konkurs der Bank

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