Wer oder was wird als Gegenpartei bezeichnet?

Eine Gegenpartei ist ein Geschäftspartner, mit dem ein bestimmtes Geschäft verhandelt und abgeschlossen wird. Geschäftspartner und somit Gegenparteien können juristische und natürliche Personen sein, wobei die Bezeichnung nicht auf Gegner, sondern auf Partner bezogen wird. Finanzgeschäfte werden zwischen zwei Vertragspartnern abgewickelt, wobei der Vertrag das Bindeglied zwischen den beiden Gegenparteien darstellt. Damit der Geschäftsabschluss gültig ist, muss eine Einverständniserklärung auf das Angebot der Gegenpartei erfolgen. Zu diesen Verträgen gehören immer Verpflichtungen von beiden Gegenparteien. Geschäftsabschlüsse zwischen den Gegenparteien erfolgen meistens schriftlich, wobei auch die mündliche Form zulässig ist. Diese wird allerdings nur selten angewandt.

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