Wer ist der Fahrzeughalter?

Grundsätzlich ist der Fahrzeughalter der Besitzer eines Fahrzeuges. Versicherungen bezeichnen jene Person als Fahrzeughalter, auf dessen Rechnung das Fahrzeug gekauft wurde und betrieben wird. Ebenfalls verfügt der Fahrzeughalter über die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. Der Fahrzeughalter wird bei der behördlichen Zulassung in den Fahrzeugbrief eingetragen, sobald der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Hierfür ist es notwendig, die Versicherungsbestätigungskarte gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz vorzulegen. Der Fahrzeughalter unterliegt der Gefährdungshaftung. Jene Person, die als Fahrzeughalter aufscheint, ist nicht immer mit dem Fahrer oder Eigentümer des Fahrzeuges identisch. Daher kann das Fahrzeug auch von anderen Personen als dem Fahrzeughalter benutzt werden.

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