Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe in Österreich

Österreich verfügt über ein relativ dichtes, soziales Netz. Das bedeutet, dass der Staat seine Bürger auch finanziell unterstützt, wenn sie in eine Notlage geraten. In verschiedenen Fällen springt der Staat mit Sozialhilfeunterstützung ein. Um Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu können, muss man hilfebedürftig sein. Nur, wenn dies tatsächlich der Fall ist und man seinen Lebensunterhalt beispielsweise nicht selbst durch das eigene Einkommen abdecken kann, hat man auch Anspruch auf Sozialhilfe. Eine weit verbreitete Situation, in der man Sozialhilfe in Anspruch nehmen kann, ist selbstverständlich dann gegeben, wenn man kein Einkommen, da man beispielsweise seinen Arbeitsplatz verloren hat. In diesem Fall ist das AMS in Österreich zuständig, bei welchem um Arbeitslosengeld angesucht werden kann, bis eine neue Arbeitsstelle gefunden wird. Eine andere Notlage, in der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden kann, stellt die Unterstützung in besonderen Situationen dar. Beispielsweise, wenn man pflegebedürftig ist und daher Unterstützung im Alltag braucht. Auch hierbei können Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden. Nicht immer betrifft dies ausschließlich finanzielle Unterstützungen. Häufig handelt es sich nämlich auch um Sachleistungen, die der Staat zur Verfügung stellt und die kostenlos in Anspruch genommen werden können. Bevor man jedoch überhaupt Anspruch auf Sozialhilfe hat, muss die Hilfsbedürftigkeit und somit auch der Anspruch auf Sozialhilfe meist von berechtigter Stelle festgestellt werden.

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