Welche Kündigungsmodalitäten gibt es beim Realkredit?

Wie und wann ein Realkredit gekündigt werden kann, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten. Demnach gibt es das ordentliche Kündigungsrecht und das außerordentliche Kündigungsrecht. Beim ordentlichen Kündigungsrecht gilt zwischen einem Darlehen mit Zinsbindung und einem Darlehen mit variabler Verzinsung zu unterscheiden. Mit der Zinsbindung kann das Darlehen ganz oder teilweise gekündigt werden, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat nach der Zinsbindung besteht. Es gibt auch Varianten mit einer Kündigungsfrist von drei oder sechs Monaten. Bei einer variablen Verzinsung kann jederzeit mit drei Monaten Kündigungsfrist gekündigt werden. Die außerordentliche Kündigung oder fristlose Kündigung ist nur in unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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