Welche Arten von Mietverträgen für Wohnungen gibt es?

Mietverträge für Wohnungen können auf unterschiedliche Arten abgeschlossen werden. Daher unterscheidet man zwischen mündlichen, schriftlichen und konkludenten Mietverträgen. Sind sich Mieter und Vermieter über sämtliche Details einig, so kann der Mietvertrag mündlich abgeschlossen werden. Dies sind in der Regel unbefristete Mietverträge. Mit dem konkludenten Mietvertrag können Miete, Mietzweck usw. klar definiert werden. Der konkludente Mietvertrag ist häufig befristet. Besonders langfristige Mietverträge werden in der Regel schriftlich vereinbart. Grundsätzlich müssen Mietverträge, deren Vertragsdauer ein Jahr überschreitet, in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Neben der Unterschrift beider Vertragspartner ist auch eine einheitliche Schriftform gesetzlich vorgeschrieben.

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