Was wird im Versicherungswesen als Sublimit bezeichnet?

Im Bereich des Versicherungswesens stellt das Sublimit eine Obergrenze der Deckungssumme dar, die vom Versicherungsvertrag abweicht. Dabei bezieht sich das Sublimit nicht auf den gesamten Versicherungsvertrag, sondern nur auf ein bestimmtes Element bzw. einen Teil. Als Beispiel dient hierfür eine private Haftpflichtversicherung. Diese verfügt über eine Versicherungssumme von 10 Millionen Euro, die für Sachschäden gültig ist. Werden zum Beispiel Mietsachschäden mitversichert, kann für diese eine individuelle Obergrenze von 100.000 Euro oder ähnliches vereinbart werden. Sublimits werden zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer individuell vereinbart und können auch an den persönlichen Bedarf angepasst werden.

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