Was wird im Versicherungswesen als Antrag bezeichnet?

Ein Antrag, oder ein Versicherungsantrag, liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer einen Vordruck vom Versicherer ausfüllt und diesem übergibt, um für bestimmte Fälle einen Versicherungsschutz zu erhalten. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Fragen vollständig und richtig zu beantwortet. Der Versicherungsantrag selbst stellt noch keinen Versicherungsvertrag da. Somit gibt es mit dem Antrag allein auch keinen Versicherungsschutz. Dieser wird erst gewährt, wenn die erste Prämie bezahlt wurde. Der Antrag kann auch vom Versicherungsvertreter für den Versicherungsnehmer ausgefüllt werden. Der Versicherungsnehmer muss den Antrag auf die Richtigkeit überprüfen und unterschreiben und dem Versicherer zukommen lassen.

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