Was wird im Versicherungsbereich als ambulante Heilbehandlung bezeichnet?

Erfolgt die Behandlung eines Patienten in einer Klinik, in einem Krankenhaus, in der Ambulanz oder auch in der Praxis eines Arztes bzw. Therapeuten, ohne dass eine stationäre Aufnahme notwendig ist, so handelt es sich um eine ambulante Behandlung. Der Patient muss nicht im Krankenhaus oder in der Klinik verbleiben, sondern kann umgehend nach der Behandlung wieder nach Hause gehen. Als Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die ambulante Heilbehandlung zu deren Leistungen. Eine ambulante Heilbehandlung kann aber auch Teil von privaten Krankenversicherungen oder privaten Kranken-Zusatzversicherungen sein. Ausschlaggebend dafür ist, dass der Patient nicht für länger im Krankenhaus verbleibt.

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