Was versteht man unter „zahlungshalber“?

Zahlungshalber ist ein Begriff, der zwar keiner gesetzlichen Regelung unterliegt, aber vor allem bei Zessionsabreden angewandt wird. Grundsätzlich bedeutet zahlungshalber, dass etwas zur Gutschrift vorbehaltlich des Eingangs vereinbart wird, also die Leistung später folgt. Von der rechtlichen Seite her ist der Begriff zahlungshalber dem Begriff erfüllungshalber gleichzustellen. Hierfür gibt es eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Bei Zessionen werden Vereinbarungen als zahlungshalber bezeichnet, wenn die zukünftigen Forderungen eines Schuldners, die gegenüber einem Dritten bestehen, an einen Gläubiger abgetreten werden. Leistet der Dritte die vollständige Zahlung an den Gläubiger, ist dieser befriedigt. Neben Zessionen können auch Schecks zahlungshalber ausgestellt werden.

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