Was versteht man unter Universalbanken?

Universalbanken werden auch Vollbanken genannt. Zu diesen gehören alle Geschäftsbanken in Deutschland, wobei die Spezialbanken, die auch zu den Universalbanken zählen, den größeren Teil einnehmen. Als Teil des deutschen Bankensystems gehören sämtliche Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte zu den Diensten und Leistungen der Universalbanken. Beispiele für Universalbanken sind Kreditbanken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Das Kreditwesengesetz KWG stellt die gesetzliche Grundlage für die Universalbanken dar, in welchem sämtliche Regelungen notiert sind. Das Ziel der Universalbanken liegt darin, die Finanzen der Kunden durch Rundum-Angebote im Auge zu haben. Dies bringt für die Kunden den Vorteil, dass sie von der Bank eine individuelle Beratung erhalten können.

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