Was versteht man unter Ratenverzug?

Werden Kreditraten nicht beglichen, so spricht man von einem Ratenverzug. Die Tilgung des Darlehens wird somit nicht getätigt, wodurch ein Zahlungsverzug entsteht. Gerät ein Kreditnehmer in Ratenverzug, kann der Kreditgeber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch das Teilzahlungszahlungsdarlehen als gesamtfällig zu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf der Kreditgeber das Darlehen auch kündigen. Hierfür müssen mindestens zwei hintereinander folgende Raten unbeglichen sein. Der Kreditgeber kann den Kreditnehmer auch eine zweiwöchige Frist einräumen, um die offenen Raten zu bezahlen, und anschließend bei weiterem Zahlungsverzug die gesamte Restschuld einfordern. Tritt ein Ratenverzug ein, so entstehen zusätzlich zu den Darlehenskosten die Verzugszinsen, die der Kreditnehmer bezahlen muss.

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