Was versteht man unter Leasing?

Im Allgemeinen bezeichnet man mit Leasing einen Nutzungsüberlassungsvertrag, der einem Mietvertrag ähnlich ist. In erster Linie stellt Leasing allerdings eine Finanzierungsalternative dar, bei welcher der Leasinggeber das Leasingobjekt beschafft und finanziert. Dieses Leasingobjekt überlässt der Leasinggeber dann dem Leasingnehmer. Als Gegenleistung muss dieser dann das vereinbarte Leasingentgelt bezahlten, um das Leasingobjekt nutzen zu dürfen. Leasing wird häufig als Variante verwendet, um Fahrzeuge zu finanzieren. Durch die Unterzeichnung des Leasingvertrages gehen beide Vertragsseiten bestimmte Rechten und Pflichten ein, die es einzuhalten gilt. Häufig ist ein Leasingvertrag für beide Vertragspartner günstiger als ein gewöhnlicher Kreditvertrag, wodurch sich Leasing vor allem im Bereich der Fahrzeugfinanzierung größter Beliebtheit erfreut.

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