Was versteht man unter einer Tagespflege?

Die Bezeichnung Tagespflege stammt aus dem Bereich der sozialen Pflegeversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Leistungsart, die vor allem der Pflegeperson von pflegebedürftigen Personen zugute kommt. Die Tagespflege ermöglicht es, dass die zu pflegende Person bei Bedarf auch außer Haus zur Rehabilitation aufgenommen wird, allerdings nur teilstationär. Das heißt, die Pflege wird tagsüber in einer Einrichtung durchgeführt, wobei auch der Transport von der Wohnung zur Einrichtung usw. inkludiert ist. Ausschlaggebend dafür, ob eine Tagespflege in Anspruch genommen werden kann und welche Kosten dadurch anfallen, sind die Stufe der Pflegebedürftigkeit sowie auch das Ausmaß der benötigten Pflege und Betreuung.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzen allgemein

Wie ist deine Meinung dazu?