Was versteht man unter einer Kurbeihilfe?

Eine Kurbeihilfe kann mit der privaten Unfallversicherung vertraglich vereinbart werden. Steht dann ein Kuraufenthalt bevor, hat man Anspruch darauf, aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen aus der privaten Unfallversicherung, eine Kurbeihilfe von der Versicherung zu erhalten. Dafür ist es allerdings notwendig, dass der Kuraufenthalt ärztlich verordnet wird und mit einem Attest belegt wird. Die Kurbeihilfe wird nur dann gewährt, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles oder einer auf einen Unfall resultierende Gesundheitsschädigung einen Kuraufenthalt benötigt. Die Kur muss mindestens drei Wochen dauern und innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfinden. Je nach Versicherungssumme sind die Leistungen der Versicherung unterschiedlich.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Finanzen allgemein

Wie ist deine Meinung dazu?