Was versteht man unter einem Garantiegeschäft?

Einen Teil der Bankdienstleistungen, die Kreditinstitute laut Kreditwesengesetz für die Kunden offerieren, stellt das Garantiegeschäft dar. Im Detail handelt es sich bei Garantiegeschäften um die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder Gewährleistungen, die die Institute für andere übernehmen. Bei Garantiegeschäften handelt es sich um genehmigungspflichtige Dienstleistungen von Banken. Diese unterlegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin. Bankgarantien als Garantiegeschäft von Banken stellen die Grundlage von Avalkreditgeschäften dar, aber auch im Auslandsgeschäft stellen Garantiegeschäfte eine gewisse Sicherheit dar. Weiters gehören zu den Garantieschäften von Banken die Bietungsgarantie, die Anzahlungsgarantie, die Gewährleistungsgarantie usw. Eine ähnliche Definition haben Garantiegeschäfte auch nach dem Kreditwesengesetz.

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