Was versteht man unter einem Deckungsgeschäft?

Hauptsächlich finden Deckungsgeschäfte im Bereich der Börse statt. Wird ein Vertrag abgeschlossen, für welchen erst nachträglich ein Geschäft abgewickelt wird, um dieses zu decken, so nennt man dieses Deckungsgeschäft. Die Notwendigkeit eines Deckungsgeschäfts ergibt sich besonders bei Spekulationen auf Kursdifferenzen. Hier werden den Kunden und potentiellen Käufern Waren oder Wertpapiere angeboten, ohne dass diese bereits tatsächlich vorhanden sind. Sie werden erst beschafft, wenn der Kontrakt abgeschlossen wurde und somit das Geschäft bereits zustande kommen ist. Aber auch bei vertraglich vereinbarten Terminverpflichtungen werden Deckungsgeschäfte genutzt. Das Deckungsgeschäft wird stets im Nachhinein, nach der Abwicklung des Vertrages, durchgeführt.

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