Was versteht man unter einem Anwaltswechsel?

Grundsätzlich kommt der Begriff Anwaltswechsel bei der Rechtsschutzversicherung vor. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsanwalt, der für die jeweilige Instanz benötigt wird. Durch besondere Gründe, wie zum Beispiel den Tod des Anwalts oder der Kanzleiaufgabe, kann ein Anwaltswechsel notwendig werden, welcher durch die Rechtsschutzversicherung ebenfalls gedeckt ist. Wird ein Anwaltswechsel allerdings ohne besondere Gründe durchgeführt, entstehen Mehrkosten. Diese muss, im Falle eines unbegründeten Wechsels, der Versicherungsnehmer selbst tragen. Nur wenn ein besonderer Grund vorliegt, ist die Rechtsschutzversicherung dazu verpflichtet, die Mehrkosten, die der Anwaltswechsel verursacht, zu tragen und zu übernehmen.

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