Was versteht man unter der fiktiven Schadensabrechnung?

Die fiktive Schadensabrechnung ist ein Begriff aus der KFZ Versicherung. Nach einem Unfall, welcher keinen Totalschaden mit sich bringen darf, kann sich der Geschädigte frei entscheiden, ob er das Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen möchte. Für die zweite Möglichkeit wird ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag benötigt, welcher die voraussichtlichen Reparaturkosten preisgibt. Die Ermittlung der Kosten wird als fiktive Abrechnung bezeichnet. Um eine Bereicherung des Geschädigten zu verhindern, gibt es entsprechende Regelungen vom BGH. Bei der fiktiven Schadensberechnung wird auch berücksichtigt, ob der Geschädigte das Fahrzeug selbst repariert oder dieses in eine Werkstatt gibt.

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