Was versteht man unter der Entfernungspauschale?

Mit der Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Entschädigung für die Aufwendung von Fahrtkosten zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz zu bekommen. Durch die Entfernungspauschale wird das zu versteuernde Einkommen vermindert, wodurch sich günstigere Steuern ergeben. Bei der Entfernungspauschale ist es unerheblich, ob die Aufwendungen zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Motorrad, dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden sind. Seit dem Jahr 2007 haben Arbeitnehmer das Recht, ab dem 21. Kilometer eine Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer als Werbungskosten geltend zu machen. Bis 20 Kilometer gibt es keinen Ersatz.

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