Was versteht man unter der aufsichtsrechtlichen Abschreckung?

Eröffnen Anleger Vorwürfe an den Staat und Gesetzgeber sowie die Aufsichtsbehörden, werden dadurch Börsengänge erschwert. Dies wiederum führt dazu, dass Investoren abgeschreckt werden. Dieser Vorgang wird als aufsichtsrechtliche Abschreckung bezeichnet. Ausschlaggebend für diese Vorgehensweise ist ein Übermaß an Bürokratie und unzählige Regelungen, welche für einen überschaubaren und übersichtlichen Börsenhandel sorgen soll. Allerdings geht es der Behörde nicht um die Einfachheit des Börsenhandels, sondern vielmehr darum, die Anleger zu schützen. Daher werden Vorschriften und Regelungen ständig überarbeitet und verbessert, wodurch sich ein Mehr an Bürokratie für den Anleger ergibt. Somit handelt der Staat im Ermessen der Anleger.

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