Was versteht man unter dem Wandergewerbegeld?

Das Wandergewerbegeld wurde auch als Wandergewerbeteuer bezeichnet. Diese wurde in früheren Zeiten eingehoben, wobei der Ertrag eines Gewerbebetriebes die Grundlage für die Ermittlung der Wandergewerbesteuer herangezogen wurde. Sie wurde zusätzlich zur üblichen Gewerbesteuer verrechnet und diente dazu, den Haustürhandel einzuschränken. Dies sollte den Betrieben in den Orten Vorteile bringen, um vermehrt Aufträge zu erhalten. Durch das Wandergewerbegeld wurden die Angebote der Haustürverkäufer teurer, da diese die Steuer bei den Waren aufschlugen. Dies hat den ansässigen Betrieben die Möglichkeit geboten, ihre Auftragslage zu verbessern und vermehrt Produkte anzubieten, deren Preise unter jenen der Haustürverkäufer lagen.

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