Was versteht man unter dem Waisengeld?

Besser bekannt ist das Waisengeld unter der Bezeichnung Waisenrente. Dabei handelt es sich um Versorgungsbezüge, die nach dem Einkommenssteuergesetz ausbezahlt werden. Die rechtliche Regelung des Waisengeldes findet man im Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges. Das Waisengeld sind Zahlungen der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Kinder von verstorbenen Rentenberechtigten erhalten. Das Waisengeld wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausbezahlt. Als Kinder gelten demnach die leiblichen Kinder, Stiefkinder, Kinder des Lebenspartners oder Pflegekinder. Die Zahlung des Waisengeldes erfolgt in bestimmten Situationen auch bis zum Erreichen des 27. Lebensjahres, sofern die Voraussetzungen, zum Beispiel Schul- oder Berufsausbildung, gegeben sind.

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