Der Pensionsstichtag ist jener Tag, an welchem der Versicherungsträger prüft, ob der Antragsteller ein Recht auf eine Pension hat. Außerdem wird die Höhe der Pension ermittelt. Es kann erst der Pensionsstichtag festgelegt werden, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. In der Regel ist der Pensionsstichtag jener Monatserste, der der Antragstellung folgt. Erfolgt die Antragstellung an einem Monatsersten, so gilt dieser Tag als Pensionsstichtag. Wird ein Antrag auf eine Hinterbliebenenpension gestellt, so gilt jener Monatserste als Pensionsstichtag, welcher dem Todestag folgt. Auch hier gilt, wenn der Todestag an einem Monatsersten war, so ist dies auch gleichzeitig der Pensionsstichtag.
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren: