Was versteht man unter dem Europarecht im engeren Sinn?

Das Europarecht im engeren Sinn wird seit dem Vertrag von Lissabon als Unionsrecht bezeichnet. Dabei handelt es sich um das Recht der Europäischen Gemeinschaften wie EG und Euroatom, und der Europäischen Union. Die Eurotom verfügt über eine institutionelle Verbindung mit der Europäischen Gemeinschaft. Das Europarecht im engeren Sinn teilt sich in das Primärrecht und das Sekundärrecht, wobei das Sekundärrecht dem Primärrecht untergeordnet ist. Neben dem Europarecht im engeren Sinn, dem Primär- und dem Sekundärrecht kommt auch der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs eine besondere Bedeutung zu. Das Unionsrecht hat Vorrang vor dem mitgliedstaatlichen Recht.

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