Was versteht man im Versicherungswesen unter Selbsttötung?

Im Bereich der Lebensversicherung taucht der Begriff Selbsttötung auf. Dabei beeinflusst die Selbsttötung die Art und Höhe der Auszahlung der Versicherungssumme. Scheidet eine versicherte Person innerhalb der ersten drei Vertragsjahre freiwillig und durch eigene Tötung aus dem Leben, bezahlt die Versicherung grundsätzlich nur das Deckungskapital an die Hinterbliebenen aus. Das Deckungskapital setzt sich aus den bisher einbezahlten Prämien zusammen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die volle Versicherungssumme zu erhalten. Dies ist der Fall, wenn die Selbsttötung im Zustand einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit erfolgte und der Versicherte dadurch über keine freie Willensbestimmung verfügte.

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