Was versteht man im Versicherungswesen unter Rabattschutz?

Der Rabattschutz fällt in den Bereich der KFZ Versicherung und ist dem Rabattretter ähnlich. Beim Rabattschutz handelt es sich um eine Klausel im Versicherungsvertrag für KFZ. In der Regel erfolgt im Schadensfall eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, wodurch sich die Versicherungsprämien ab dem nächsten Versicherungsjahr erhöhen. Nun besteht die Möglichkeit, gegen Aufpreis einen Rabattschutz in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Dadurch entgeht der Versicherungsnehmer der Gefahr, im Schadensfall in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft zu werden. Verläuft ein Beobachtungsjahr ohne Schaden, erfolgt eine bessere Klasseneinstufung. Häufig kann die Rabattschutz-Klausel nur unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden, zum Beispiel, wenn eine Mindest-Schadenfreiheitsklasse erreicht wurde.

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