Was versteht man im Versicherungswesen unter dem Begriff „Pro Rata“?

Die Bezeichnung „Pro Rata“ im Versicherungswesen ist bei der vorzeitigen Auflösung von Versicherungsverträgen von Bedeutung. Genau genommen ist es im Versicherungsgesetz vorgeschrieben, dass für Verträge, die vorzeitig aufgelöst werden, eine pro-rata-temporis Abrechnung erfolgen muss. Darunter versteht man die anteilige Prämie an der Jahresprämie. Das heißt, wird der Vertrag frühzeitig beendet, so wird für die Zeit, für welche der Versicherungsvertrag beanspruch wird, die Versicherungsprämie nach der pro-rata-temporis Abrechnung ermittelt. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nur den zeitanteiligen Prämienanteil für das Jahr zu leisten, in dem der Vertag noch aufrecht und ungekündigt ist.

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