Was versteht man im Versicherungswesen unter dem Begriff „Haftzeit“?

Die Bezeichnung „Haftzeit“ wird in der Betriebsunterbrechungsversicherung oder der Mehrkostenversicherung angewandt. Hierbei bezieht sich der Begriff auf eine bestimmte Zeitspanne, die im Vertrag vereinbart und festgelegt wurde. Diese zeitliche Begrenzung wiederum bezieht sich auf den materiellen Versicherungsschutz, welcher im Rahmen des Versicherungsfalls vereinbart wurde. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung beträgt die Haftzeit in der Regel ein Jahr, wobei die Zeitrechnung mit dem Eintritt des Sachschadens beginnt, während der Beginn der Betriebsunterbrechung unbeachtet bleibt. Allerdings lässt sich die Haftzeit durch individuelle Vereinbarungen auch verlängern. Haftzeiten von zwei oder drei Jahren werden als überjährige Haftzeiten bezeichnet.

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